Flur-Tec Fahrschule für Flurförderzeuge

Ausbildungs-Stufen

Ausbildungs-Stufen für Firmen

Allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer Stufe1 nach DGUV G 308-001
(Für Anfänger ohne Berufserfahrung 2 Tage)

Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Regalen fahren, ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Ohne eine qualifizierte Ausbildung würden Sie - auch wenn Sie schon lange einen Kfz-Führerschein besitzen - andere und sich selbst in Gefahr bringen. Im Ernstfall würden Sie ohne Versicherungsschutz dastehen.

In dieser mehrtägigen Ausbildung erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen von Gabelstaplern nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV G 308-001. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen. Sie werden mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine soweit vertraut gemacht, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden. Im praktischen Teil erhalten Sie ausreichend Gelegenheit, in vorgegebenen Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug praxisnah einzuüben.
Oberstes Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.

Jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer
(innerbetrieblich - Inhouseschulungen 4 Stunden)

Die hohen Anforderungen an Gabelstaplerfahrer für einen sicheren und unfallfreien Betrieb verlangen beim Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Die hohe Zahl der innerbetrieblichen Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern zeigt, dass es sich lohnt, regelmäßig an den eigenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu arbeiten und die jährlichen Unterweisungen ernst zu nehmen.
Die vorgeschriebene jährliche Unterweisung dient der Gefahrenvorbeugung, indem Sie Ihre Kenntnisse zu geltenden Vorschriften vertiefen, auffrischen und aktualisieren. Ihr Wissen über potenzielle Gefahren wird aufgefrischt. Ihnen werden Wissenslücken und riskante Verhaltensweisen bewusst und Sie nehmen sich vor, diese abzustellen. Ziel ist dabei die Optimierung der eigenen Pflichterfüllung, die der Betriebssicherheit und Minimierung des Unfallrisikos dient.

Allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer Stufe 1 nach DGUV G 308-001 (nur für Erfahrene 1 Tag)

Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren, ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Ohne eine qualifizierte Ausbildung erhöhen Sie unnötig das Risiko, andere und sich selbst in Gefahr zu bringen. Und im Ernstfall würden Sie ohne Versicherungsschutz dastehen.
Ihre bereits erworbenen Fähigkeiten aus früherer Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer/-in werden in der Ausbildung nach DGUV G 308-001 ergänzt und aktualisiert. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen. Sie werden mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine soweit vertraut gemacht, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden. Im praktischen Teil erhalten Sie ausreichend Gelegenheit, in vorgegebenen Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug praxisnah einzuüben.

Weiterbildung für Gabelstaplerfahrer betriebliche Ausbildung Stufe 3 nach DGUV G 308-001
(Inhouse Gerätebezogen 1 Tag)

Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen als Gabelstaplerfahrer den sicheren Umgang mit dem Gerät zu vermitteln. Sie erweitern Ihre in der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für den betrieblichen Einsatz von Flurförderzeugen.

Dabei ist die gerätebezogene Ausbildung im Wesentlichen eine Unterweisung an den im Betrieb vorhandenen Flurförderzeugen und deren Anbaugeräten. Nur so kann bestmöglich mit deren Bauart und Funktionsweise, wie zum Beispiel Anzahl und Anordnung der Stellteile und der Pedale, vertraut gemacht werden.
Im verhaltensbezogenen Teil wird der Fahrer in allen Belangen unterwiesen, die in seinem Betrieb zu beachten sind. Im Wesentlichen sind dies Sachverhalte, die der Unternehmer gemäß § 5 der DGUV V 68 (Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge) zu erstellenden Betriebsanweisung bereits aufgelistet hat, wie zum Beispiel Lagerung, Lagerflächen und Stapelung, die Unterweisung über die freigegebenen Verkehrswege, Regelungen über die Mitnahme von Personen, die Verwendung von Anbaugeräten, Anhängern und Arbeitsbühnen.

Zusatzausbildung (Stufe 2) Ausbildung mit speziellen Gabelstaplern
(auf gesonderte Maschinentypen nach Gefährdungsbeurteilung)

Sie erhalten eine Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen, z. B. Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler, mit Gabelzinken ausgerüstete Erdbaumaschinen und die Handhabung besonderer Anbaugeräte.